Die neue Gebührenordnung für Tierärzte

Informationen für Tierhalter

Damit Ihr Tier in guten Händen bleibt!

Informationen zur neuen Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für Tierärzte

Die Bundesregierung ist für die Regelung der Entgelte für tierärztliche Leistungen zuständig. In Deutschland gilt für die Berechnung von tierärztlichen Leistungen daher die Gebührenordnung für TierärztInnen (GOT).

Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, für sämtliche erbrachten tiermedizinischen Leistungen die Mindestsätze der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) – zuzüglich Umsatzsteuer – zu berechnen.

Die GOT setzt den Gebührenrahmen vom mindestens einfachen bis maximal dreifachen Satz fest (im Nacht- und Notdienst bis vierfachen Satz plus verpflichtende Notdienstgebühr). Innerhalb dieses Rahmens ist jede Tierarztpraxis frei bei der Kalkulation Ihrer Leistungspreise. Diese hängen – wie in allen Unternehmen – u.a. von der individuellen personellen und technischen Ausstattung ab.

Tiermedizin – Immer öfter am Limit

Selbstverständlich lieben wir alle unsere Haustiere und daher ist es für uns selbstverständlich, dass diese auch medizinisch entsprechend gut versorgt werden sollen. Dafür benötigen Tierarztpraxen gutes Personal, welches aktuell nur sehr schwer zu finden ist. Hinzu kommt, dass insbesondere im Rahmen der Corona Pandemie, die Anzahl der Haustiere stark angestiegen ist.

Daher ist es nicht überraschend, dass in der Tiermedizin ein akuter Fachkräftemangel herrscht. Die Folge sind Personalengpässe, Kliniksterben, reduzierte Erreichbarkeiten, Aufnahmestops und Praxisteams, die immer öfter an der Belastungsgrenze arbeiten.

Wir möchten Ihnen versprechen, dass wir auch weiterhin alles dafür geben, dass Ihr Haustier in den allerbesten Händen bleibt – und freuen uns dabei über Ihre Unterstützung!

Längst überfällig – neue Leistungen und neue Preise

Wussten Sie, dass die GOT zuletzt 1999 umfassend an den aktuellen veterinärmedizinischen Stand angepasst wurde? Seitdem haben alle Bereiche der Veterinärmedizin eine erhebliche Entwicklung erfahren.

Medikamente, Verbrauchsmaterialien und Energie, aktuell steigen für Tierarztpraxen sämtliche Kosten. Zusätzlich ist es unser Anspruch, MitarbeiterInnen fair zu bezahlen. 

Zusammenfassend stimmt es, dass die Preise für tiermedizinische Leistungen steigen werden. Dies ist dringend notwendig und sichert die weiterhin gute Versorgung unserer Haustiere.

Gesundheitsvorsorge aus Liebe zum Tier

Mit spürbar steigenden Preisen steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass aus finanziellen Gründen nicht immer die bestmögliche tiermedizinische Versorgung möglich ist. Mit der neuen Gebührenordnung steigt deshalb auch die Bedeutung der finanziellen Vorsorge.

Wir empfehlen dazu den Abschluss einer speziellen Tier-Krankenversicherung oder – für den Ernstfall – einer OP-Versicherung. Wir beraten Sie dazu gerne in unserer Praxis. 

Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Preise?

Die neuen Preise gelten ab dem 22. November 2022.

Um wie viel Prozent erhöhen sich die Kosten konkret?

Pauschal gibt es darauf keine Antwort. Die konkreten Kosten variieren nach Ausstattung und Leistung der jeweiligen Praxis. In unserem konkreten Fall wird die Erhöhung der Preise durchschnittlich zwischen 5 und 20% liegen.

Haben Sie Tipps für mich, wie ich Kosten einsparen kann?

Informieren Sie sich über entsprechende Versicherungsangebote, gerne beraten wir Sie diesbezüglich in der Praxis.

Lassen Sie bei Ihrem Tier einen jährlichen Gesundheitscheck bei uns machen, denn regelmäßige Vorsorge schützt häufig vor aufwendigen Erkrankungen und sorgt für ein langes und gesundes Tierleben. Vergessen Sie dabei die Zähne Ihres Tieres nicht.

Kann ich mir die tierärztliche Versorgung meines Tieres jetzt nicht mehr leisten?

Die neue Gebührenordnung (GOT) ist gesetzlich für alle Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtend. Die GOT setzt den Gebührenrahmen vom mindestens einfachen bis maximal dreifachen Satz fest. Allerdings kann im Nacht- und Notdienst bis zum vierfachen Satz plus eine verpflichtende Notdienstgebühr abgerechnet werden. Unsere Empfehlung ist daher sich frühzeitig um eine Krankenversicherung zu kümmern. Damit ihr Tier immer bestens versorgt bleibt, legen wir Ihnen ans Herz jährliche Vorsorgeuntersuchungen zu machen, denn regelmäßige Gesundheitchecks schützen häufig vor aufwendigen Erkrankungen und sorgen für ein langes und gesundes Tierleben.

Wer hat darüber entschieden, dass die Kosten angehoben werden?

Die Bundesregierung ist für die Regelung der Entgelte für tierärztliche Leistungen zuständig. In Deutschland gilt für die Berechnung von tierärztlichen Leistungen daher die Gebührenordnung für TierärztInnen (GOT).

Sind Tierärzte dazu verpflichtet, die neue Gebührenordnung umzusetzen?

Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, für sämtliche erbrachten tiermedizinischen Leistungen die Mindestsätze der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) – zuzüglich Umsatzsteuer – zu berechnen.